In der Umgangssprache wird das Wort „Vererben“ oft synonym zu „Vermachen“ verwendet. Dass die beiden Begriffen nicht dasselbe bedeuten, wissen die wenigsten.
Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wo genau die Unterschiede liegen.
Vererbt eine Person etwas, werden alle Rechte und Vermögenswerte auf den Erben übertragen. Dazu gehören bei Immobilien ebenfalls Schulden im Rahmen einer Hausfinanzierung. Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch greift auch ohne Testament oder Erbvertrag. Schlägt die Person das Erbe nicht fristgerecht aus, gilt dieses als angenommen.
„Etwas vermachen“ bedeutet, dass der Erblasser dem Begünstigten eine einzelne Zuwendung überlässt, wie beispielsweise einen konkreten Gegenstand oder einen bestimmten Teil des Vermögens. Der Vermächtnisnehmer entspricht keinem Erben und gehört nicht zur Erbengemeinschaft. Das Vermächtnis ist durch das Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge geregelt. Der Anspruch auf den Nachlass muss beim Erben eingefordert werden.
Zu den Vorteilen gehört, dass sich der Vermächtnisnehmer nicht mit einer Erbengemeinschaft auseinandersetzt. Wenn der Erblasser dies wünscht, kann die begünstigte Person auch von einem Erben oder Dritten bestimmt werden.
Das Vermachen einer Immobilie birgt Risiken. Das Haus oder die Wohnung muss von den Erben, sofern diese als Rechtsnachfolger im Grundbuch stehen, an den Vermächtnisnehmer übergeben werden. Da dieser Vorgang eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, entstehen oft Streitigkeiten über die Kosten von beispielsweise Renovierungen. Möchten Sie Ihre Immobilie vermachen, ist es deswegen wichtig, dass Sie in Ihrem Testament klar herausstellen, wer welche Kosten trägt. Dazu gehören neben Renovierungsarbeiten auch die Belastungen für eine Hypothek oder Grundschuld. Ebenfalls erklären Sie, wer für die Kosten der Vermächtniserfüllung aufkommt. Nennen Sie nicht explizit, dass der Vermächtnisnehmer diese übernimmt, zahlt der Erbe die Gebühren für Notar und Grundbuchamt.
Die Themen Testament, Erbe und Vermächtnis gehen mit vielen Fragen einher. Sind Sie selbst Erbe oder Vermächtnisnehmer sind, ist dies ebenso mit Unsicherheiten verbunden. Diese möchten wir Ihnen nehmen und mit Ihnen gemeinsam eine passende Lösung finden. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Bei juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen gerne einen Experten aus unserem Netzwerk.
Veränderung beginnt mit Vertrauen