Wenn Sie Ihr Traumhaus suchen, müssen Sie ergänzend zum Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten beachten.
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und erklären, mit welchen Zahlungen Sie rechnen können.
Jeder Immobilienkauf bringt Kaufnebenkosten mit sich, die zusätzlich zum Preis Ihrer Immobilie entstehen. Darunter fallen sowohl Gebühren und Steuern als auch die Maklerprovision. Die Kosten dafür liegen je nach Bundesland insgesamt bei etwa fünf bis 15 Prozent des Immobilienpreises. Hinzu kommen weitere individuelle Ausgaben, die sich beispielsweise während des Umzugs oder bei Renovierungsarbeiten ergeben.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Sie jeden Immobilienkaufvertrag notariell beurkunden lassen. Demnach sind die Kosten für den Notar und die Eintragungen in das Grundbuch unabdingbar. Sie können hierfür mit etwa zwei Prozent des Kaufpreises rechnen.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) muss einmalig beim Immobilienkauf gezahlt werden. Diese fällt an, wenn der Notar den unterzeichneten Kaufvertrag an das Finanzamt übermittelt hat. Sie als Käufer erhalten anschließend einen Grunderwerbsteuerbescheid, den Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt begleichen müssen. Die Höhe variiert je nach Bundesland. In Schleswig-Holstein beträgt der Steuersatz 6,5 Prozent.
Entscheiden Sie sich dafür, einen Immobilienmakler zu beauftragen, müssen Sie eine Provision in Höhe 3,57 Prozent einplanen. Wir von Jacobsen Immobilienagentur beraten Sie gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben.
Wenn Sie für den Immobilienkauf ein Darlehen aufnehmen, entstehen Nebenkosten für die Finanzierung, die sich aus Zinsaufschlägen und Kontogebühren ergeben. Informieren Sie sich über diese frühzeitig bei Ihrem Kreditinstitut.
Je nachdem, welche Umgestaltungen Sie wünschen und in welchem Zustand sich die ausgewählte Immobilie befindet, fallen Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten an. Kosten für beispielsweise die Erneuerung der Fenster oder des Dachs sollten zuvor einkalkuliert werden. Ebenso müssen Sie Ausgaben für den Umzug und neue Möbel bedenken.
Wenn Sie die Immobilie privat nutzen, sind die Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, nicht steuerlich absetzbar. Vermieten Sie das Haus oder nutzen Sie es gewerblich, können Sie die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer steuerlich geltend machen.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Kaufnebenkosten oder ein anderes Anliegen rund um Ihre Wunschimmobilie in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend in einem persönlichen Termin und unterstützen Sie bei Ihrem Immobilienkauf.
Veränderung beginnt mit Vertrauen